Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2020 Gemeinsame Stellungnahme der Gemeinderatsfraktionen

Gemeinsame Stellungnahme aller Fraktionen zum Haushalt 2020

Vorgetragen wurde die Stellungnahme vom Fraktionssprecher der SPD Thomas Greulich

Mit dem vorliegenden Allgemeinen Haushalt für das Jahr 2020 (das zweite Doppik-Zahlenwerk), kommt im Gemeinderat so was wie „Endzeitstimmung“ auf. Das Erwirtschaften der verbrauchten Ressourcen, ist ein durchaus nachvollziehbares und sinnvolles Ansinnen, es ist jedoch gerade für strukturschwache Kommunen wie Höpfingen, fast schon allein ein „Todesurteil“. Hier fordern wir die entscheidenden Stellen auf, diese Systematik noch einmal zu überdenken, und (ggf. mit entsprechenden Maßnahmen) an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.  Aufgrund der mittlerweile existenzbedrohenden finanziellen Situation der Gemeinde Höpfingen, haben sich die drei Gemeinderatsfraktionen entschlossen, eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben. Hiermit soll ausgedrückt werden, dass der Gemeinderat geschlossen gegenüber zu erwartenden Forderungen und Auflagen der Aufsichtsbehörde(n) auftreten wird.

Zur vorliegenden Haushaltsplanung können wir auf unsere Stellungnahmen in den Vorjahren verweisen. Auch in der Eröffnungssitzung im Januar wurde auf die sich anbahnende, sehr besorgniserregende, finanzielle Situation der Gemeinde Höpfingen hingewiesen.

Die nunmehr vorliegenden Planzahlen des Ergebnishaushalts für 2020 und die Folgejahre sprechen wieder mal für sich:

Prognostiziertes Defizit 2019 rund 346 T€

Geplantes Defizit 2020 rund 649 T€

Kalkuliertes Defizit 2021 rund 300 T€

Kalkuliertes Defizit 2022 rund 380 T€

Kalkuliertes Defizit 2023 rund 380 T€

Da seit Jahren in den diversen Haushaltspositionen äußerst sparsam kalkuliert und gewirtschaftet wird, ist ein Defizitausgleich nur durch höhere Einnahmen bzw. durch strukturelle Veränderungen möglich.

Als einzige größere Investitionsmaßnahme ist der Ausbau der Dr.-Thomas-Nörber-Strasse im Zahlenwerk enthalten (rund Investitionssumme 600T€, Förderung rund 418 T€). Dieser Straßenausbau ist seit Jahren überfällig. Nachdem die Zuschuss-/Förderzusagen mittlerweile vorliegen, ist die Durchführung der Baumaßnahme in diesem Jahr unabdingbar.

Die Hauptursache für die finanzielle Schieflage der Gemeinde Höpfingen ist seit Jahrzehnten die gleiche:

Wie andere strukturschwache Kommunen, ist Höpfingen seit je her auf Zuweisungen des Bundes und des Landes angewiesen. Diese Zuweisungen steigen jedoch nicht in dem Maße, wie die Ausgaben zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben ansteigen. Und diese Ausgaben steigen unter anderem auch dadurch, dass Bund und Land ständig neue und strengere gesetzliche Aufgaben und Auflagen beschließen. Diese Mehraufwendungen zahlt aber nicht der, der die neuen Standards erlässt, sondern die Gemeinde, die am letzten Glied der „Öffentlichen Nahrungskette“ angesiedelt ist.

Weiterhin sprudelnde Steuereinnahmen werden zuerst vom Bund, dann vom Land und an dritter Stelle vom Landkreis abgeschöpft. Der verbleibende Rest wird an die Gemeinden verteilt. Struktur- und einwohnerschwache Landkommunen sind auch hier ganz hinten angestellt.

Paradebeispiel für das aufgezeigte Verteilschema ist im Jahr 2020 die im Vergleich zum Vorjahr um rund 230T€(!) angestiegene Kreisumlage. Fehlentwicklungen im Bereich Gesundheitswesen haben letztendlich die Kreisgemeinden auszubügeln.  Als weiters Beispiel kann die Kleinkindbetreuung aufgeführt werden. Von oben wurde eine Betreuung von Kindern auch unter 3 Jahren angeordnet. Diese gesetzliche Vorgabe wurde in Höpfingen mit der Inbetriebnahme des zweiten Kindergartens St. Martin vorbildlich umgesetzt. Das diesbezügliche Kostendefizit für die Gemeinde Höpfingen beläuft sich mittlerweile auf Rund 570 T€!

Von den Zuweisungen von „Extern“ in Höhe von rund 3.772 T€ müssen gleich wieder rund 2.210 T€ nach „extern“ abgeführt werden. Von den gesamten Einnahmen aus Steuern/Zuweisungen in Höhe von rund 4.781 T€ bleiben somit nach Abzug von Kosten für Personal, Kinderbetreuung, Schule, Zinsen und Darlehenstilgung noch rund 174 T€ übrig. Mit diesem Betrag sind zuerst die weitern Pflichtaufgaben wie Rathaus-/Bauhofbetrieb, Straßen-/Wegeunterhaltung, Feuerwehr, Friedhof, Kanalisation, usw. zu finanzieren. Die freiwilligen Leistungen kommen hier noch „oben drauf“. Eine detaillierte Rechenübersicht ist an diese Stellungnahme angefügt.

Die Gemeinderatsfraktion werden dem vorliegenden Zahlenwerk als auch der Planung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wie in den Vorjahren zustimmen. Ob auch die Kommunalaufsicht die Allgemeine Haushaltsplanung ohne weiteres absegnet, darf wohl bezweifelt werden. Erneut wird die Gemeinde Höpfingen wohl aufgefordert werden:

  1. a)Die kommunalen Abgaben für die Bürger zu erhöhen.
  2. b)Freiwillige Leistungen einzustellen.

Der Gemeinderat wird hierzu folgende Auffassung (weiterhin) vertreten:

Zu Punkt a):

Mit Beschluss dieser Haushaltssatzung werden auch die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer erhöht. Mit den neuen Sätzen sind wir mit in der Landkreisspitze. Kreisweite Rekord-Hebesätze werden nicht mitgetragen!

Zu Punkt b)

Die Gemeinde Höpfingen „leistet“ sich freiwillige Leistungen in Höhe von rund 300 T€ im Jahr. Bei einem Gesamtausgabevolumen von 6.788 T€ sind dies rund 4,4 % oder auch umgerechnet rund 100 Euro pro Einwohner im Jahr. Rund die Hälfte der Kosten in diesem freiwilligen Bereich entfällt alleine auf das Schul- und Lehrschwimmbecken. Diese Einrichtung dient zum größten Teil der Schwimmausbildung von Kinder und Jugendlichen, die sowohl im schulischen Bereich (das Bad befindet sich im Komplex von Schule und Sporthalle in einer idealen Lage) als auch im ehrenamtlichen Bereich (getragen durch verschiedene DLRG-Ortsgruppen Höpfingen, Hardheim und Königheim) . Zudem wird durch das Angebot von Wassergymnastik und Aquacycling auch die Gesundheitsvorsorge gefördert. Durch die Größe und Tiefe des Schwimmbeckens findet man hier eine ideale Grundlage vor, im Unterschied zu den Sportbädern z. B.  in den Nachbarkommunen Walldürn und Buchen. Dass für diese Einrichtung aufgrund des speziellen Kinderbereiches auch der Begriff „Familienbad“ gebraucht wird, spricht für sich, und sei nur am Rande erwähnt.

Die Gemeinderatsfraktionen sind der Meinung, dass die in Höpfingen und Waldstetten vorhandene „Freiwilligkeits-Infrastruktur“ ein Stück Lebensqualität für die Bürger darstellt, auf die (größtenteils) nicht verzichtet werden kann!

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Prämissen sind die Fraktionen selbstverständlich bereit, konstruktive Lösungsansätze mit auszuarbeiten. Das Thema interkommunale Zusammenarbeit wird von uns seit Jahren explizit angesprochen. Jedoch sehen wir uns hier fast als „Kämpfer allein auf weiter Flur“, da selbst von übergeordneten, „offiziellen“ Stellen die Unterstützung doch sehr bescheiden ist, und sich leider meist auf die schon bekannten Anmerkungen und Anweisungen zum finanziellen Handeln (Haushaltsverfügungen) beschränkt.

Daher fordert der Gesamtgemeinderat die zuständigen Vertreter aller Parteien, in Kreis, Land und Bund, sowie auch den Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises Dr. Achim Brötel auf, hierzu Stellung zu nehmen, und mit uns gemeinsam die Zukunft  unserer Kommune zu diskutieren, und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, damit in Höpfingen und Waldstetten auch weiterhin ein gesellschaftliches Leben stattfinden kann, das diesen Namen auch verdient.

Bei Bgm. Hauck und Kämmerer Christian Hauk möchten wir uns ausdrücklich für die Erstellung und Erläuterung der vorgelegten Zahlenwerke bedanken.

 


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